Hier finden Sie ausführliche Details zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen vom MADS EVENTS
betreffend Verträge mit Unternehmern über die Konzeption, Planung und Durchführung von Kongressen, Konferenzen, Corporate Events, Incentive- und ähnlichen Veranstaltungen.
1. Vertragsschluss
Auf Anfrage des Kunden erstellt MADS EVENTS ein schriftliches Angebot. Der Vertrag kommt mit Eingang der schriftlichen Auftragsbestätigung des Kunden bei MADS EVENTS zustande. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
2. Leistungen, Zahlung, Aufrechnung
a) MADS EVENTS konzipiert, plant, organisiert und führt die Veranstaltung entsprechend der Wünsche des Kunden durch. Ein wesentlicher Teil der Dienstleistung von MADS EVENTS ist die Einbringung ihrer Qualifikationen und Erfahrungen im kreativen, künstlerischen, und organisatorischen Bereich unter Zugrundelegung ihrer besonderen Kenntnisse der jeweiligen örtlichen Gegebenheiten.
b) MADS EVENTS ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen die Dienstleistungen Dritter, wie z.B. Hallen- und Clubbetreiber, Konferenz- und Kongresszentren, Restaurants, Künstler, Catering- Sicherheits- Reinigungs- und Beförderungsunternehmen in Anspruch zu nehmen. Die gegenseitigen vertraglichen Verpflichtungen der Parteien werden davon nicht berührt.
c) MADS EVENTS ist berechtigt, den vereinbaren Preis für ihre Dienstleitungen in Ansehung ihrer Tätigkeit während der Planungsphase und etwaiger Vorleistungen in bis zu voller Höhe vor Durchführung der Veranstaltung zu verlangen. Die Höhe und der Zeitpunkt etwaig von dem Kunden zu leistender Teilzahlungen werden im Vertrag vereinbart.
d) Bei nach Vertragsschluss eintretenden Preisänderungen in Anspruch zu nehmender Drittdienstleister sowie bei Änderungen der gesetzlichen Mehrwertsteuer ist MADS EVENTS berechtigt, den vereinbarten Preis entsprechend anzupassen. MADS EVENTS wird den Kunden unverzüglich über zu erwartende Preisänderungen informieren. Sollte hieraus eine Preiserhöhung von über 5% innerhalb des Kalenderjahres, in den der Vertragsschluss fällt, resultieren, hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.
e) Der Kunde kann nur mit einer unstrittigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung von MADS EVENTS aufrechnen.
3. Rücktritt des Kunden (Abbestellungen, Stornierungen)
Sofern ein vertragliches Rücktrittsrecht des Kunden vereinbart wird, kann MADS EVENTS , wenn der Kunde hiervon Gebrauch macht, für bereits erbrachte Leistungen, getroffene Vorkehrungen und entstandene Aufwendungen einen pauschalierten Ersatz verlangen, der sich nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt der Leistung richtet. Die Höhe dieses pauschalierten Ersatzes wird im Vertrag vereinbart. Sollte eine explizite Höhe nicht vereinbart sein, gelten folgende Regelungen:
a) Rücktritt bis 4 Wochen vor der Veranstaltung: 50% des Preises
b) Rücktritt bis 14 Tage vor der Veranstaltung: 75% des Preises
c) Rücktritt bis 1 Tag vor der Veranstaltung: 100% des Preises
Sonderregelungen gelten für die Hochsaison:
Karnevalsveranstaltungen, Veranstaltungen zum Tanz in den Mai, Veranstaltungen zum Tag der Deutschen Einheit sowie Veranstaltungen in der Zeit vom 20.12. - 01.01.
Hier beträgt die Stornogebühr ab Tag der verbindlichen Buchung 100%
4. Rücktritt von MADS EVENTS
Wird eine nach Ziffer 2 c) vereinbarte Vorauszahlung von dem Kunden nicht geleistet, so ist MADS EVENTS berechtigt, nach Verstreichen einer von MADS EVENTS zu setzenden angemessenen Nachfrist, vom Vertrag zurückzutreten. MADS EVENTS ist ferner berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, sofern ihre Dienstleistungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, in Auftrag gegeben werden, oder MADS EVENTS begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung aus Gründen, die in der Person des Kunden bzw. den von ihm gestellten Teilnehmern liegen, nicht geregelt durchgeführt werden kann.
5. Haftung von MADS EVENTS
MADS EVENTS haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für die Verpflichtungen aus dem Vertrag, sowie für die Verpflichtungen ihrer gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen mit folgenden Einschränkungen:
Die Haftung für Schäden, die auf der leicht fahrlässigen Verletzung von unter Ziffern 2 a) und 2 b) beschriebenen Hauptpflichten aus diesem Vertrag beruhen, ist auf das Doppelte der vertraglich vereinbarten Vergütung begrenzt. Vertragsuntypische und nicht vorhersehbare Schäden sind von der Haftung ausgeschlossen. Ferner ausgeschlossen ist die Haftung für Schäden, die durch die leicht fahrlässige Verletzung von Nebenpflichten aus diesem Vertrag beruhen, oder auf leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen bei Vertragsschluss. Die vorstehend beschriebenen Haftungsbeschränkungen und Ausschlüsse gelten nicht für Ansprüche wegen Verletzungen an Leben, Körper oder Gesundheit des Kunden. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen von MADS EVENTS auftreten, wird MADS EVENTS bei Kenntnis oder unverzüglicher Rüge bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben, und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist er verpflichtet, MADS EVENTS rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen. Alle Ansprüche gegen MADS EVENTS verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in 5 Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von MADS EVENTS und/oder auf der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, oder der Freiheit des Kunden beruhen.
6. Höhere Gewalt
Wird die Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen durch Ereignisse höherer Gewalt, wie Arbeitskämpfe, Streiks, Aussperrungen, Naturkatastrophen, Feuer, Terroranschläge, Ausgangssperren, Unruhen, Krieg oder andere außergewöhnliche und unvorhersehbare Ereignisse unmöglich, so werden beide Vertragsparteien von der Leistung frei, und haben das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Bereits an MADS EVENTS geleistete Anzahlungen sind im Falle des Rücktritts von der Erstattung ausgeschlossen.
7. Schlussbestimmungen
a) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages oder dieser AGB bedürfen der Textform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf das Textformerfordernis. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen des von MADS EVENTS gemachten Angebots durch den Kunden sind unwirksam.
b) Erfüllung- und Zahlungsort ist Kerken.
c) Ausschließlicher Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr Geldern. Das gleiche gilt, soweit der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, und die Voraussetzungen des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt sind.
d) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des UN-Kaufrechts.
e) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall eine neue Regelung vereinbaren, die der unwirksamen Regelung in ihrem Sinngehalt möglichst nahe kommt.